Mit dem Pflegegeld sollte ein Teil der Mehraufwendungen bezahlt werden, die aus der Pflege von kranken und alten Menschen resultieren. Die Höhe des Pflegegeldes hängt von den geleisteten Stunden und für welche Arbeiten eine Hilfskraft benötigt wird, ab. Ein Pflegeaufwand von mindestens 50 Stunden pro Monat ist erforderlich, zusätzliche Kriterien gelten ab der Pflegestufe 5. Das Pflegegeld wird 12-mal pro Jahr geleistet und ist steuerfrei.
Entsprechend dem in sieben Pflegestufen gestaffelten Pflegebedarfs wird auch das Pflegegeld in sieben verschiedenen Betragshöhen und von Bundesland zu Bundesland verschieden hoch ausbezahlt. In der Steiermark wird es wie folge ausgezahlt:
Pflegestufe Pflegebedarf
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Pflegegeld |
Stufe 1 50
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Euro 154,20
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Stufe 2 75
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Euro 284,30
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Stufe 3 120
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Euro 442,90
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Stufe 4 160
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Euro 664,30
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Stufe 5 180 und "außergewöhnlicher Pflegeaufwand"
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Euro 902,30
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Stufe 6 180 und "unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen
oder dauernde Anwesenheit einer Pflegekraft (Tag/Nacht)
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Euro 1.242,00 |
Stufe 7 180 und "praktische Bewegungsunfähigkeit"
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Euro 1.655,10 |
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| Das Pflegegeld geht bis zur Höhe der Verpflegungskosten, höchstens bis zu 80 %, auf den Kostenträger über, wenn der Aufenthalt auf die Kosten eines Landes, einer Gemeinde oder eines Sozialhilfeträgers geht. Als Taschengeld für persönliche Bedürfnisse eines Pensionisten verbleiben 10 % des Pflegegeldes der Stufe 3, das sind heuer Euro 42,20.
Ob sie Anspruch auf Pflegegeld haben, können sie hier nachlesen.
Stand: 2007
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